Nachdem Sie Ihren Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht haben, legt diese ihn, soweit sie nicht selbst untere Bauaufsichtsbehörde ist, unverzüglich mit ihrer Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) vor. Bei Landratsämtern, die bereits den Digitalen Bauantrag anbieten, reichen Sie den Bauantrag hingegen direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein, die die Gemeinde unverzüglich beteiligt. 

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