
Bei Ihrem nicht verfahrensfreien Bauvorhaben wird die Einhaltung bestimmter bautechnische Anforderungen - an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz - durch bautechnische Nachweise belegt. Grundsätzlich ist Ihr bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser berechtigt, diese selbst zu erstellen.