
Für die Errichtung eines Gebäudes müssen Sie in der Regel einen Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Das gilt auch für sonstige baulichen Anlagen, beispielsweise einer Windkraftanlage, einer Werbeanlage, einer Mauer.
Für die Errichtung eines Gebäudes müssen Sie in der Regel einen Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Das gilt auch für sonstige baulichen Anlagen, beispielsweise einer Windkraftanlage, einer Werbeanlage, einer Mauer.