
Bestimmte nicht verfahrensfreie Bauvorhaben können genehmigungsfrei gestellt, also ohne Baugenehmigung errichtet werden. Sie können dann bereits einen Monat nach Einreichung der entsprechenden Unterlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen. Verlangt die Gemeinde innerhalb dieses Monats die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens, werden Ihre Unterlagen als Bauantrag weiterbehandelt, wenn Sie das wünschen.