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Der Bau eines Eigenheims stellt oftmals eine große Herausforderung dar. Es sind viele Entscheidungen zu treffen, die langfristige, auch finanzielle Auswirkungen haben. Andererseits identifizieren sich die Menschen mit keiner anderen Investition mehr als mit ihrem eigenen Heim.
Die folgenden Hinweise sollen Ihnen erster Anhaltspunkt dafür sein, was es bei einem Bauvorhaben allgemein zu beachten gibt
Bevor Sie mit dem Bau beginnen können, brauchen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dazu prüft die untere Bauaufsichtsbehörde Ihren Bauantrag.
Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Welche Unterlagen werden benötigt? Wo ist der Bauantrag einzureichen?
Bestimmte nicht verfahrensfreie Bauvorhaben können genehmigungsfrei gestellt, also ohne Baugenehmigung errichtet werden. Sie können dann bereits einen Monat nach Einreichung der entsprechenden Unterlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen. Verlangt die Gemeinde innerhalb dieses Monats die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens, werden Ihre Unterlagen als Bauantrag weiterbehandelt, wenn Sie das wünschen.
Für die Errichtung eines Gebäudes müssen Sie in der Regel einen Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Das gilt auch für sonstige baulichen Anlagen, beispielsweise einer Windkraftanlage, einer Werbeanlage, einer Mauer.
Bei Ihrem nicht verfahrensfreien Bauvorhaben wird die Einhaltung bestimmter bautechnische Anforderungen - an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz - durch bautechnische Nachweise belegt. Grundsätzlich ist Ihr bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser berechtigt, diese selbst zu erstellen.
Hier erhalten Sie grundlegende Hinweise für die „Bauphase“ und einen kurzen Überblick zu dem Thema planabweichendes beziehungsweise vorschriftwidriges Bauen und zu den daraus folgenden Konsequenzen. Schließlich geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zum Nachbarrecht.
Nachdem Sie Ihren Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht haben, legt diese ihn, soweit sie nicht selbst untere Bauaufsichtsbehörde ist, unverzüglich mit ihrer Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) vor. Bei Landratsämtern, die bereits den Digitalen Bauantrag anbieten, reichen Sie den Bauantrag hingegen direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein, die die Gemeinde unverzüglich beteiligt.
Für Bauherren und Sanierer bietet die Zusammenarbeit mit einem Energieberater viele Vorteile. Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Seit November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beim Kauf oder einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses verpflichtet es den Eigentümer zu einem informatorischen Gespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater.
Ein Energieberater ist ein Spezialist für energetische Sanierungen und berät Hausbesitzer, wie Sie die energetisch bestmöglichen Entscheidungen beim Neubau oder der Sanierung treffen. Das Ziel ist dabei stets ein möglichst niedrigerer Energieverbrauch. Im Unterschied zu Handwerksbetrieben, die natürlich auch gewerkespezifisch beraten können, werden bei der Energieberatung alle Gebäudeteile, also Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster, Böden) und Anlagentechnik (Heizung, Wärmeverteilung, Lüftung), mitgedacht.